04.10.2018

Neues Verpackungsgesetz ab 2019

Das Verpackungsgesetz wird am 1. Januar 2019 die bisherige Verpackungsverordnung ablösen. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiter bestehen und werden teilweise ergänzt. Dennoch gibt es einiges zu beachten.

Hersteller- bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler müssen für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, bezahlen. Das Regelwerk stellt neue Herausforderungen, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Registrierung bei der Stiftung Zentrale Selle Verpackungsregister (ZSVR) und die Abgabe von Mengenmeldungen. Die dafür eingerichtete Datenbank LUCID steht seit kurzem bereit. Das Register startete bereits vier Monate vor dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes, um Herstellern und Händlern, die Verpackungen in Verkehr bringen, die Möglichkeit zu geben, sich schn 2018 auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet den Start des Verpackungsregisters Lucid als wichtigen Meilenstein für höhere Recyclingquoten und ein zukunftsfähiges Duales System.

Weitere Informationen zum neuen Gesetz und zur Registrierung unter www.verpackungsregister.org

HDE-Merkblatt: https://www.bvt-ev.de/Aktuell/presse/Neues-Verpackungsgesetz-ab-2019

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Dr. Dieter Sievert
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