Die CoronaVO hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2021. Bedauerlicherweise gab es keine Lockerungen für den Handel. Wir setzen uns weiterhin für den Wegfall der Termin- und Testpflicht bei einer Inzidenz von < 100 ein. Die Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen, die sich insbesondere auf Veranstaltungen und den Schulbetrieb fokussieren, finden Sie hier.
Wir kämpfen weiter für Sie. Zu Ihrer besseren Übersicht weisen wir nochmals auf unsere Öffnungsmatrix hin, in der wir lediglich folgende Änderung vorgenommen haben: „Die Regelungen für den Inzidenzwert unter 50 gelten, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung."
03.06.2021
Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Kontaktperson(en)

Sabine Hagmann
Hauptgeschäftsführerin
0711 64864-20
0711 64864-24
hagmann@hv-bw.de
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart