03.06.2021

Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Die CoronaVO BW wurde am 03.06.2021 notverkündet und ist gültig ab Montag, den 7. Juni 2021.

Die CoronaVO hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2021. Bedauerlicherweise gab es keine Lockerungen für den Handel. Wir setzen uns weiterhin für den Wegfall der Termin- und Testpflicht bei einer Inzidenz von < 100 ein. 
Wir kämpfen weiter für Sie. Zu Ihrer besseren Übersicht weisen wir nochmals auf unsere Öffnungsmatrix hin, in der wir lediglich folgende Änderung vorgenommen haben: „Die Regelungen für den Inzidenzwert unter 50 gelten, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung."

Kontaktperson(en)

Sabine Hagmann
Sabine Hagmann

Hauptgeschäftsführerin

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