17.02.2021

Eilanträge gegen CoronaVO, Öffnungsszenario, Überbrückungshilfe III

1. Eilanträge gegen die CoronaVO:

Seit den MPK-Beschlüssen am Mittwoch haben sich viele Händler im Südwesten mit dem Thema einer Klage vor den Verwaltungsgerichten auseinandergesetzt. 
Dazu hatten wir viele Gespräche sowohl mit potentiellen Klägern als auch mit einer sehr kompetenten Anwaltskanzlei, der Kanzlei SZA in Mannheim, in Vorbereitung dieser Klagen geführt. Einige Händler sind/waren fest entschlossen, zu klagen, die Klageschrift war im Grundsatz bereits fertig geschrieben, Allianzen geschmiedet, die Klagen bereits fast startklar.
Auch haben wir uns dazu bereit erklärt, Gelder für diese Klagen zu sammeln. Mittlerweile hat die Firma Breuninger sowie neun andere große Modeunternehmen auf Bundesebene Klagen gegen die jeweiligen CoronaVoen der Länder erhoben. Dies haben Sie der Presse bereits entnommen. Damit haben sich die Klagen einstweilen erledigt, solange wir noch keine Entscheidung haben, denn es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung zunächst einmal ein Grundsatzbeschluß sein wird.

Näheres kann erst mit Bestimmtheit gesagt werden, wenn das Urteil getroffen ist und die Entscheidungsgründe bekannt sind. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat in Baden-Württemberg die Firma Breuninger beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eilantrag gestellt, mit dem Ziel, die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte ohne Entschädigung und ohne Perspektive auf die Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. Wir erwarten die Entscheidung des VGH in Kürze. Erst dann kann entschieden werden, welches die nächsten prozessualen Schritte sein werde und ob weitere Klagen nötig, respektive sinnvoll sein werden. 

Darüber halten wir Sie kurzfristig auf dem Laufenden.

2. Öffnungsszenario:

Gleichzeitig sind wir sowohl auf Bundes – als auch auf Landesebene aktiv, um ein Öffnungsszenario für den Einzelhandel zu skizzieren und vorzubereiten. 

Bei unserem Jahresmeeting am Freitag, den 12. Februar, haben alle Landtagsparteien die Notwendigkeit unterstrichen, den Einzelhandel bald möglichst zu öffnen und ihn auch finanziell zu unterstützen. 

Die CDU hat nun, neben der FDP, auch medial seitens der Fraktion, dem Justizminister Wolf und vor allem aber auch der Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut eine schnelle Öffnungsperspektive öffentlich gefordert. Das gibt Hoffnung. 

Wir bleiben an unserem gemeinsamen Ziel dran, eine schnelle Öffnung des Handels zu ermöglichen, in der Hoffnung, dass uns das zu erwartende Urteil dafür mindestens den nötigen Rückenwind gibt.

3. Überbrückungshilfe III:

Die Anträge können gestellt werden.

Viele sind schon gestellt und wir hören, dass seit Montag die Abschlagszahlungen bei unseren Mitgliedsunternehmen eingehen.
Das freut uns sehr. Hier hat sich unser Einsatz gelohnt. 

Einige Fragen sind noch nicht geklärt. Auch hier sind wir im ständigen Austausch. Wie gestern entschieden wurde, wird es auf unseren Druck hin auch größeren Unternehmen ermöglicht werden, Überbrückungshilfe zu beantragen. Das ist sehr zu begrüßen. 

Die Wirtschaftsministerin hat vorgestern erneut versucht, einen fiktiven Unternehmerlohn in die Ü III einzubringen. Diesen Unternehmerlohn würde das Land BW bezahlen, vorausgesetzt, er ist in Ü III verankert. Dazu haben wir noch keine Bestätigung. Wenn dies gestern noch nicht entschieden wurde, muss das auf unserer Forderungsliste ganz oben stehen bleiben und wir werden weiter versuchen, dass ein solcher bezahlt wird.

Wie Sie wissen, führen wir Webseminare zu Ü III mit unserem Partner, der Fa. Ebner, Stolz und Partner durch.
Nach dem gestrigen Seminar mit über 120 Teilnehmer werden wir nächste Woche mindestens ein weiteres Seminar anbieten. 

Kontaktperson(en)

phd Modal