14.02.2020

Kurz gesagt: Retouren & Obhutspflichten

Am 12.02.2020 wurde die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundeskabinett verabschiedetet. Enthalten ist unter anderem eine neue Obhutspflicht des Handels für Retouren. Eine überflüssige Regelung, denn der Einzelhandel hat alleine schon aus unternehmerischer Sicht keinerlei Interesse daran, verkaufsfähige Ware zu vernichten.

Gerade deshalb verbessern die Händler kontinuierlich ihre Prozesse und Angebote, um den Retouren-Anteil und damit das Volumen an potentiell nicht mehr verkäuflicher Ware zu minimieren. Es wäre wesentlich sinnvoller und nachhaltiger, Unternehmen das Spenden retournierter Ware zu erleichtern und diese Artikel von der Umsatzsteuer zu befreien – und deshalb werden wir weiterhin genau dafür kämpfen.
Wichtig zu wissen: Eine Retournierung führt überhaupt nur dann zur Entsorgung/Recycling der Ware, wenn der Zustand des Artikels selbst nach einer Aufbereitung keine erneute Vermarktung zulässt. Das heißt, auch die Verbraucher sind hier gefragt und können durch einen sorgsamen Umgang mit den Produkten einen Unterschied machen.
 

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