Was bieten wir
Mit dem neuen Verpackungsgesetz sehen sich Händler und Hersteller, egal welcher Unternehmensgröße, seit 1. Januar 2019 mit neuen Pflichten konfrontiert. Als Lösungspartner für die Verpackungslizenzierung eröffnen wir mit dem Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero“ einen zeit- und kosteneffizienten Weg, diese zu erfüllen:
- Einfacher Online-Vertragsabschluss über www.lizenzero.de
- Verpackungslizenzierung ab 49 EUR/Jahr direkt beim bundesweit festgestellten Dualen System Interseroh
- Rechtskonforme Lizenzierung gemäß der Vorgaben des Verpackungsgesetzes
- Zeitsparende Eigenverwaltung des Vertrages über das persönliche Kundenkonto
- Integrierte Berechnungshilfe zur komfortablen Ermittlung der Verpackungsgewichte
- Beleg der Teilnahme per Zertifikat
- Bereitstellung eines individuellen Ressourcenschutz-Zertifikates sowie eines Onlinesiegels zur Einbindung auf der Kunden-Website
1. Was steckt hinter dem Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat damit die bis dahin geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst. Es setzt sich zwei Ziele: Zum einen sollen sich jene Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, im Rahmen Ihrer Produktverantwortung an den Kosten für die Entsorgung und das fachgerechte Recycling der hierdurch entstehenden Abfälle beteiligen.
Zum anderen will es die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle signifikant erhöhen und so einen relevanten Beitrag zum Ressourcen- und Umweltschutz leisten. Zur besseren Überprüfbarkeit der Vorgaben wurde mit dem Gesetz eine neue Kontrollinstanz eingeführt: die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Bei ihr laufen alle Fäden zusammen, zugleich besitzt sie die Auslegungshoheit für den Gesetzestext.
2. Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?
Laut Verpackungsgesetz muss sich jeder Hersteller und Händler, der Verpackungen jeglicher Art und Form in Umlauf bringt, die letztlich beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, mit einer Verpackungslizenz an einem dualen System beteiligen. Diese Pflicht betrifft in der Regel all jene, die Verpackungen mit Ware befüllen und diese als Verkaufseinheit erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Das Gesetz spricht hier entsprechend auch vom „Erstinverkehrbringer“. Unerheblich ist dabei, welchen Vertriebsweg Sie für Ihr Geschäft nutzen (stationär, online, Verkauf über Online-Marktplätze etc.).
„Lizenzieren“ bedeutet dabei, dass Sie die zum Verkauf eingesetzten Verpackungsmengen bei einem offiziellen dualen System gebührenpflichtig anmelden, beispielweise über Lizenzero beim Dualen System Interseroh. Im Gegenzug übernimmt das duale System die Sammlung, Sortierung und das fachgerechte Recycling der Verpackungsabfälle.
3. Um welche Verpackungen geht es konkret?
Das Verpackungsgesetz bezieht sich auf sogenannte „Verkaufsverpackungen“ – dabei handelt es sich um solche Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Hierunter fallen Produkt- und Versandverpackungen (inklusive Polster- und Füllmaterial!) sowie die sogenannten Serviceverpackungen. Letztere werden vor allem im stationären Handel, z. B. in Bäckereien, eingesetzt und unmittelbar bei der Übergabe der Ware an den Kunden mit dieser befüllt (z. B. Brötchentüten).
Da es keine Mindestmengen gibt, besteht die Pflicht zur Teilnahme an einem dualen System ab der ersten befüllten Verpackung. Zudem gelten die Vorgaben für alle Verpackungsmaterialien – von Pappe über Kunststoff bis hin zu Glas und Naturmaterialien wie Kork oder Baumwolle.
4. Welche Pflichten sind zu erfüllen?
Das Verpackungsgesetz bringt 3 Pflichten mit sich:
- Registrierungspflicht: Gemäß Gesetz muss sich jeder lizenzierungspflichtige Unternehmer höchstpersönlich bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die Datenbank LUCID registrieren: https://www.verpackungsregister.org/
Keine Sorge: Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt!
- Beteiligungspflicht: Per Lizenzvertrag muss jeder Betroffene seine individuell in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen bei einem dualen System wie Interseroh lizenzieren bzw. beteiligen. Unkompliziert möglich ist das inzwischen durch komfortable Onlinelösungen wie Lizenzero.
Achtung: Neben Ihren Verpackungsmengen müssen Sie hier auch Ihre von der Zentralen Stelle vergebene Registrierungsnummer eingeben, um beide Instanzen miteinander zu verknüpfen.
- Datenmeldepflicht: Um die bei der Zentralen Stelle und dem dualen System gemeldeten Mengen und Daten stets kongruent und abgleichbar zu halten, müssen Sie nach dem Vertragsschluss mit Ihrem dualen System die dort gemeldete Menge und den Namen des dualen Systems wiederum der Zentralen Stelle mitteilen, ebenfalls einfach online.
5. Was passiert, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen?
Für Missachtungen der Vorgaben (Nichterfüllung der Pflichten, Melden falscher Mengen etc.) sieht das Verpackungsgesetz strenge Sanktionen vor: Diese reichen von Verkaufsverboten über hohe Geldbußen bis 200.000 EUR bis hin zu Abmahnungen von behörden- und/oder Wettbewerberseite.
Letzteres ermöglicht insbesondere das öffentlich einsehbare Register LUCID der Zentralen Stelle, mithilfe dessen Wettbewerber leicht prüfen können, ob Sie rechtskonform handeln.