29.04.2022

Neue Corona-VO - in Kürze wohl auch verkürzte Quarantänezeit

Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue CoronaVO erlassen.

 

Die gegenüber der Vorgängerversion fast völlig unveränderte Verordnung gilt ab 2. Mai bis zunächst 30 Mai. Bestehen bleibt weiterhin die Maskenpflicht in Arztpraxen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. In Zahnarztpraxen entfällt sie künftig. Auch im öffentlichen Personenverkehr bleibt die Maskenpflicht bestehen. Darüber hinaus wurde durch Medienberichte öffentlich, dass die AbsonderungsVO BW der bayrischen IsolationsVO angepasst werden soll. Dies wurde unter anderem von unseren Händlern sowie dem Handwerk vielfach gefordert, da der Mitarbeitermangel drastische Formen angenommen hat, weil die Arbeitnehmer in Quarantäne waren, obwohl sie vielfach keinerlei Symptome aufgewiesen haben. Sobald die VO veröffentlicht ist, werden wir sie Ihnen selbstverständlich sofort zusenden.

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