24.06.2022

Novelle des Verpackungsgesetzes bringt neue verpackungsrechtliche Pflichten

 Bis zum 1. Juli 2022 muss jeder registriert sein, der mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringt!

Keine Ausnahmen mehr: Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes muss sich jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringt, bis zum 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Wer gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt, darf seine verpackten Waren nicht vertreiben. Es gilt ein automatisches Vertriebsverbot. Zudem drohen hohe Bußgelder. Da das Verpackungsregister LUCID öffentlich ist, macht es das Fehlverhalten von Unternehmen direkt sichtbar.

HBW-Tipp: Informationen zur Erfüllung der verpackungsrechtlichen Pflichten, zur Neu- und Änderungsregistrierung finden Sie im Themenpaket „Erweiterte Registrierungspflicht“ in der Rubrik „Information & Orientierung“, in den FAQ und in den weiteren Unterlagen auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

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