18.09.2018

HDE-Merkblatt zur Barrierefreiheit im Online-Handel

Der EU-Gesetzgeber plant harmonisierte Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Darunter fällt auch der Online-Handel. Die EU-Kommission möchte damit Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel abbauen bzw. vermeiden. Ein Merkblatt des Handelsverbands bietet hierzu Infos.

Gleichzeitig soll die Inklusion und Partizipation von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen gefördert werden. Auch wenn der Vorschlag noch keine konkreten Zeitpläne oder technischen Standards für barrierefreie Webshops festlegt, ist es für Händler lohnenswert, sich schon jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Neben möglichen technischen Herausforderungen eröffnen sich dem Handel dabei zugleich enorme Entwicklungschancen. Durch die Erschließung neuer Kundengruppen können wichtige Wachstumsimpulse gesetzt werden. Das Potential ist dabei hoch: dem Statistischen Bundesamt zufolge leben in Deutschland über 7,6 Millionen Schwerbehinderte – somit fast zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Nicht einberechnet sind hier ältere Menschen, deren Motorik und Sehleistung ebenfalls abnehmen. Der Handelsverband Deutschland stellt seinen Mitgliedsunternehmen jetzt aktuell ein Merkblatt zum Thema zur Verfügung.

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