22.12.2021

Weihnachtsbrief des Handels in Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

sehr geehrte Ministerinnen und Minister,

sehr geehrte Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,

sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

 

auf diesem Wege wünschen wir Ihnen als Handelsverband Baden-Württemberg ein frohes, ruhiges und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2022. Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familie und der Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, so dass Sie voller Tatendrang ins neue Jahr starten können.

Auch das Jahr 2021 war – wie leider bereits das Jahr zuvor - mit großen Hemmnissen für zahlreiche Branchen in Baden-Württemberg verbunden. Neben der Gastronomie, der Hotellerie und der Veranstaltungsbranche war auch der Einzelhandel wieder massiv betroffen. Beginnend mit den Geschäftsschließungen bis Mitte des Jahres und endend mit der Einführung der 2G-Regelung mitten im so wichtigen Weihnachtsgeschäft, die ein weiteres Mal zum Fernbleiben von Kunden und damit auch zu einem durchschnittlichen Umsatzminus von 42% und laut Berechnungen des DIW in Baden-Württemberg insgesamt zu einem Umsatzverlust von circa 750 Millionen Euro geführt hat. Trotzdem stand der Handel immer treu an der Seite der Landesregierung, wenn es um die Bekämpfung der Pandemie ging. Mit ausgeklügelten Hygienekonzepten, konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln und einer eigenen Impfkampagne hat unsere Branche stets dafür gesorgt, dass der Einkauf im Einzelhandel über die gesamte Pandemie hinweg sicher war.

Im Zuge des nun anstehenden Weihnachtsfests möchten wir uns gerne mit einem großen Wunschzettel an Sie wenden.

 

Wir wünschen uns:

 

  • dass die Corona-Maßnahmen für einzelne Branchen nach deren Pandemierelevanz festgelegt werden. Branchen, die, wie die Handelsbranche, keine Treiber der Pandemie sind, sollten von ständigen Regelverschärfungen verschont bleiben. So muss die 2G Regel für den Handel, der in BW 42 % Umsatz und 45% Ertrag bei den betroffenen Unternehmen kostet, dringend aufgehoben werden. Wir verweisen hier insbesondere auf die Urteilsbegründung des OVG Lüneburg vom 16.12.21, das eine Geeignetheit und Relevanz für das Pandemiegeschehen ablehnt

 

  • dass wir die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft erhalten können und unsere treue Belegschaft nicht erneut in Kurzarbeit schicken müssen 

 

  • dass Händlerinnen und Händler ihrer eigentlichen Tätigkeit nachkommen können, nämlich dem Verkauf von Waren und nicht mit Kontrollmaßnahmen gebunden werden, für die sie nicht ausgebildet sind und die von staatlicher Seite erledigt werden müssten

 

  • dass wir im neuen Jahr ohne Zugangsbeschränkungen unsere Ladengeschäfte öffnen können, so dass unserer Kundinnen und Kunden wieder wie gewohnt einkaufen können

 

  • dass das Sonderopfer, das der Handel mit den Schließungen über weite Teile der Pandemie erbracht hat, entsprechend finanziell gewürdigt wird. Händlerinnen und Händler dürfen nicht auf dem entstandenen finanziellen Schaden sitzen bleiben. Auch die aktuellen Umsatzverluste, die durch die neuerlichen Verschärfungen entstanden sind und viele Händlerinnen und Händler finanziell an den Rand ihrer beruflichen Existenz drängen, müssen durch gerechte Ausgleichszahlungen finanziell kompensiert werden

 

  • dass der benötigte Umsatzrückgang zur Beantragung der Überbrückungshilfe von 30% auf 20% oder weniger gesenkt wird

 

  • dass unsere Innenstädte auch in Zukunft bunt, lebendig und vielfältig sind. Dazu braucht es gut geführte Gastronomie, Hotellerie, eine große Dienstleistungsbranche und nicht zuletzt einen starken, funktionierenden stationären Einzelhandel. Durch die finanziellen Einbußen der letzten 21 Monate fehlt vielen Handelsunternehmen das Geld für dringend notwendige Investitionen. Außerdem sind viele Kundinnen und Kunden in Richtung Onlinehandel abgewandert. Um diese wieder zurückgewinnen zu können und für den Restart in die  Zukunft braucht der nicht privilegierte Handel finanzielle Unterstützung. Hier benötigt der gesamte Wirtschaftszweig unbedingt einen Strukturerhaltungsfonds

 

  • dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für den stationären Einzelhandel nicht verschlechtern und zwischen stationärem Einzelhandel und dem Onlinehandel endlich Waffengleichheit hergestellt wird

 

  • dass die Pandemie bald vorüber ist und wir wieder in die Normalität zurückkehren können. Mit Stadtfesten, Märkten, Events und lebendigen Fußgängerzonen und vollen Handelsgeschäften, auf denen wir uns alle endlich wieder begegnen können.

 

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und dass Sie am Jahresende Zeit haben, auf schöne Ereignisse zurück zu blicken, selbst etwas auszuspannen, und wunderschöne Tage mit Ihrer Familie zu verbringen.

Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit und Erholung!

Wir bedanken uns für die intensive und trotzdem sehr angenehme Zusammenarbeit und freuen uns auch im neuen Jahr auf den guten Austausch mit Ihnen.

 

Weihnachtliche Handelsgrüße

 

Herman Hutter          Petra Lorenz                         Roland Fitterer                   Sabine Hagmann

Präsident HV BW      Präsidentin HV Nordbaden   Präsident HV Südbaden    Hauptgeschäftsführerin

Kontaktperson(en)

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