10.06.2021

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September

Verbesserungen dank Schulterschluss zwischen HBW und HDE! 

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung sowie die von der EU-Kommission genehmigte Bundesregelung Schadensausgleich.


Folgende wichtige Verbesserungen konnten wir im Schulterschluss zwischen HBW und HDE durch unseren intensiven Einsatz auf Europa-, Bundes- und auf Landesebene erreichen:
 

  • Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021,

     
  • analog zur Verlängerung der vollständigen Erstattung der SV-Beiträge bei der Kurzarbeit sowie der Fortführung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen bis zum 30. September 2021

Änderungen der ÜH3-Plus im Detail:
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist, aber wohl im einem separaten Antrag zu beantragen ist. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.  Nähe Informationen sind noch nicht bekannt.

  • Die Obergrenze für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen wird auf bis zu 52 Mio. € erhöht:
    Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission auf Antrag der Bundesregierung hin genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Mio. Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Mio. Euro.

     
  • Erhöhung der maximalen monatlichen Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt nun 10 Mio. Euro.

     
  • Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
    1. Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

       
  • Verlängerung und Erhöhung der Neustarthilfe für Soloselbständige auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.

     
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

     
  • Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.

Hinweis zum Thema Abschlagszahlungen bei der ÜH3: 
Da am 30. Juni 2021 der Förderzeitraum der ÜH3 endet, werden für Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, die Abschlagszahlungen eingestellt und direkt der gesamte Betrag des Antrags ausbezahlt. Dabei ist allerdings davon auszugehen, dass die Prüfung dieser Anträge auf ÜH3 einen entsprechenden zeitlichen Versatz in der Bearbeitung und der damit verbundenen Auszahlung durch die L-Bank haben werden. Dies wird durch den Wegfall der Abschlagszahlungen entsprechend verschärft. Wir setzen uns selbstverständlich für eine schnellstmögliche Auszahlung weiterhin politisch für Sie ein, um eine schnelle Auszahlung der gesamten Antragssumme zu erwirken. 

Noch ein Hinweis zur Frist- die Antragsstellung für ÜH3 ist weiterhin bis zum 31.08.2021 möglich! Hinweis zum Thema Abschlagszahlungen bei der ÜH3-Plus:

Für den neuen Förderzeitraum im Rahmen der ÜH3-Plus mit Laufzeit Juli bis September 2021 wird es auch weiterhin Abschlagszahlungen in bewährter Weise geben.  

D.h. für die Praxis: Sollten Sie in den Monaten Juli bis September 2021 weiterhin einen monatlichen Umsatzeinbruch von min. 30 Prozent haben, können Sie einen separaten Antrag auf ÜH3-Plus mit den oben geschrieben Neuerungen stellen und erhalten dann auch entsprechende Abschlagszahlungen.

Fazit:
Die wichtigste Verbesserung ist sicher die Erhöhung der Beihilfegrenzen auf insgesamt 52 Mio. Euro!
Damit hat sich unser intensiver Einsatz sehr gelohnt und wir konnten gerade mit Blick auf die lange Zeit des Lockdown durch eine erhebliche Ausweitung der Hilfen unsere Unternehmen nochmals sehr unterstützen. 

Selbstverständlich stehen wir Sie in gewohnter Form im Rahmen unserer Corona-Hotline bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Kontaktperson(en)

Sabine Hagmann
Sabine Hagmann

Hauptgeschäftsführerin

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