08.04.2021

Neue bayrische Corona-VO ab 12.04.21

ACHTUNG: Beschluss gilt nur für BAYERN. Wie sich Baden-Württemberg entscheidet, muss abgewartet werden!

Nachdem der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, seit langem auch die Regeln für den Einzelhandel in Baden-Württemberg und ganz Deutschland mitbestimmt, möchte wir Ihnen die Entscheidungen aus der Kabinettssitzung der bayerischen Staatskanzlei kommunizieren. 

Danach wurden zusammengefasst folgende interessante Beschlüsse gefasst (siehe auch hier):

Die ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7 Tage Inzidenz von nicht über 100, beziehungsweise 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April außer Kraft gesetzt. Gleiches gilt für die Modellprojekte in Städten mit einer 7 Tage Inzidenz von über 100 zur  Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.

Für den Bereich des Einzelhandels gilt ab dem 12. April:

  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen (also auch Schuhgeschäfte) werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten.
  • Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der bayerischen InfektionsschutzmaßnahmenVO abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.
  • Das bedeutet, dass auch durch die bayerische Gerichtsentscheidung geöffneten Schuhläden wieder ab 12. April schließen müssen.

Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels damit auch für die oben genannten zurückgestuften Geschäfte gilt ab 12. April folgendes:

  • bei einer 7 Tages Inzidenz unter 50 kann der Einzelhandel öffnen
  • bei einer 7 Tage Inzidenz zwischen 50 und 100 sind nur Termin-Shopping-Angebote möglich
  • bei einer 7 Tage Inzidenz zwischen 100 und 200 sind Termin-Shopping-Angebote ebenfalls noch zulässig, wenn zusätzlich ein aktueller negativer Test vorgelegt wird
  • bei einer 7 Tage Inzidenz über 200 gilt Click and collect, auch ohne Test

Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger soll zukünftig keine Notwendigkeit  für erhebliche, pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen  mehr bestehen. Die Regeln arbeitet die bayerische Staatskanzlei noch aus.

Impfungen in Betrieben sollen zukünftig möglich gemacht werden. Dazu es soll es noch im April Modellprojekte für die Beschäftigten von zehn größeren bayerischen Arbeitgebern geben.

Die digitale Kontakt-Datenerfassung über die Luca App wird in Bayern (wie in Baden-Württemberg) künftig ebenfalls möglich sein.

Der bayrische Beschluss ist eine deutliche Verschärfung für den Einzelhandel in Bayern. Die Regelung zu click and meet mit zusätzlicher Testung stellt aus unserer Sicht eine doppelte Barriere für den Kunden dar und wird von ihm da, wo sie bereits praktiziert wurde wie z. B. in Potsdam, überhaupt nicht angenommen.

Wir haben die baden-württembergische Landesregierung nochmals gebeten, einen anderen Weg zu wählen und aufgrund des nachweislich niedrigen Infektionsgeschehen im Einzelhandel, die Öffnung des gesamten Einzelhandels anzuordnen. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass die gleichzeitige Anordnung von Click and meet und Testungen über einer Inzidenz von 100 keinen Sinn macht, weder für Kunden noch für den Einzelhandel. Der Gemeindetag und der Städtetag unterstützt uns in dieser Position ausdrücklich. 

 

Kontaktperson(en)

Sabine Hagmann
Sabine Hagmann

Hauptgeschäftsführerin

0711 64864-20

0711 64864-24

Neue Weinsteige 44

70180 Stuttgart

phd Modal