23.03.2021

MPK-Beschlüsse sehen Notbremse und Lockdown-Verschärfung über die Ostertage vor!

Zum ersten mal habe die MPK-Beratungen bis in die frühen Morgenstunden gedauert. Das Beschlusspapier erhalten Sie hier. Die wesentlichen Ergebnisse für den Einzelhandel lauten:

  1. Der bisherige Lockdown wird verlängert. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

     
  2. Die Notbremse soll konsequent umgesetzt werden („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“)

     
  3. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 werden weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:
    1. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
    2. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
    3. Ausgangsbeschränkungen;
    4. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

       
  4. „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“: Es sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden. Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.

     
  5. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln. Ob hiermit der auch der Handel gemeint ist, bleibt offen. MP Söder erwähnte explizit nur Hotels und Gastronomie.

     

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

Über die weitere Umsetzung gerade auch in BW werden wir Sie unverzüglich informieren.

Kontaktperson(en)

Sabine Hagmann
Sabine Hagmann

Hauptgeschäftsführerin

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