Die wesentlichen Änderungen lauten wie folgt:
Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau – und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich.
Andere Warenbereiche sind abzutrennen.
Mischsortimente dürfen nur angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 % beträgt.
Die entsprechenden Hygieneauflagen lauten wie folgt:
- Angestellte und Kundinnen müssen eine medizinische Maske tragen, das gilt auch in den Außenbereichen, etwa auf Parkplätzen und Zuwegen.
- In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² darf sich maximal ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 m² gilt ab dem 801. Quadratmeter eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 m² (Beispiel 1200 m² gleich 100 Kunden).
Friseurbetriebe und Barber Shops, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen ab 1. März wieder öffnen.
Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kundinnen innerhalb eines Zeitfensters. Kosmetische Leistungen, Bart schneiden oder Rasuren sind jedoch nicht zulässig. Kundinnen und Angestellte müssen eine medizinische Maske tragen.
Am 3.3. wird wieder eine MPK-Sitzung erfolgen. Auf die Ergebnisse richten sich alle Blicke. Denn nicht nur die betroffene Wirtschaft, sondern auch auch ein Großteil der Bevölkerung versteht die Regeln und die politische Entscheidungen nicht mehr. Daher schwindet die Akzeptanz zusehends. Verstöße und Klagen sind die Folge. Wir hoffen, dass sich dies auf die Beschlüsse auch für uns positiv auswirken wird. Wir werden sofort berichten.
Was wird in der Landesregierung in Baden-Württemberg momentan an weiteren Öffnungsszenarien diskutiert?
Wir drängen darauf, den gesamten Non-Food-Handel sofort zu öffnen und sich von den Inzidenzwerten zu lösen.
Diesbezüglich haben wir ein eigenes Strategiepapier vorgelegt und mit den Ministerien intensiv diskutiert. Gleiches ist auf allen Ebenen und allen Bundesländern geschehen.
Auch haben wir zusammen mit zahlreichen Einzelhändlern eine bundesweite Anzeigenkampagne für den Einzelhandel geschaltet, die den Druck auf die MPK weiterhin erhöhen soll.
Darüber hinaus geht eine Klagewelle des Einzelhandels über das Land, die wir teilweise begleiten und setzt die Politik unter Druck. Am Montag erwarten wir die Entscheidung VGH in Sachen Riani.
Die Landesregierung ist inzwischen mit uns einig, dass man sich von den Inzidenzwerten lösen muss, damit der gesamte Einzelhandel öffnen kann. Es bedarf einer gesamtheitlichen Betrachtung aller Faktoren. Klar ist auch, dass der geschlossene Einzelhandel auf der Intensivstation liegt.
Man scheut jedoch weiterhin die Öffnung, obwohl das Infektionsgeschehen im geschlossenen Einzelhandel bekanntermaßen unterdurchschnittlich ist und auch das RKI die Öffnung des Einzelhandels mit der Auflage 1/ 20 qm empfiehlt.
Nun hat die Landesregierung ein eigenes Impulspapier entwickelt und in die MPK-Sitzung eingebracht.
Die wesentlichen Passagen des bereits u.a. auf dem Facebook-Kanal von OB Palmer veröffentlichten Papiers finden Sie dort. Unabhängig von unserer kritischen Bewertung diskutieren wir selbstverständlich weiterhin unablässig alle bestehenden Ideen intensiv mit der Landesregierung in der Hoffnung, dadurch irgendwie weiterzukommen und zu einer Öffnung des gesamten Handels gelangen.
Darüber hinaus hat inzwischen sowohl BWmin Altmaier als auch das Land einen Härtefonds für die betroffenen Branchen in Aussicht gestellt. Dieses Angebot hatte uns ja auch schon Andreas Schwarz in unserem Jahresmeeting am 12.2. unterbreitet.
Sobald es Neuigkeiten gibt, melden wir uns sofort bei Ihnen.Wir wünschen viel Kraft und weiterhin Nervenstärke.