Die Jury des Deutschen Handelspreises wählt zuvor aus den eingereichten Bewerbungen eine Shortlist aus drei Unternehmen, die im Vorfeld des Deutschen Handelskongresses veröffentlicht wird. Kriterien bei der Auswahl der Shortlist sind unter anderem der Innovationsgrad, die Relevanz für den gesamten Handel, die Zukunftsfähigkeit und der Kundennutzen. Die nominierten Unternehmen erhalten im Rahmen der Abendveranstaltung am 14. November 2018 die Möglichkeit, dem Plenum ihr Unternehmen bzw. ihre Innovation vorzustellen. Die Kongressteilnehmer wählen mit ihren mobilen Endgeräten per Live-Abstimmung den Gewinner aus. Bewerben können sich alle Unternehmen, die in Deutschland Einzelhandel treiben oder handelsnahe Dienstleistungen anbieten. Bewerbungen unter www.einzelhandel.de/innovationspreis
02.08.2018
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