19.12.2019

Bagatellgrenze: Mehrwertsteuer-Rückerstattung ab 50 Euro kommt

Ab dem 01.01.2020 können sich Kunden aus der Schweiz die Mehrwertsteuer auf ihren Einkauf in Deutschland erst ab einem Betrag von 50 Euro zurückerstatten lassen.

Die Mehrwertsteuerrückerstattung ist eine Serviceleistung des Deutschen Handles, die allerdings gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde vom Deutschen Gesetzgeber zum 01.01.2020 geändert. Ab diesem Zeitpunkt muss der Einkauf in einem Geschäft an einem Tag 50 Euro übersteigen, um für die Rückerstattung eine umsatzsteuerliche Anerkennung zu finden. Somit muss der Kassenbon zumindest 50,01 Euro oder höher ausmachen.

Dass diese Grenze „nur“ bei 50 Euro liegt, ist ein wichtiger Erfolg des gemeinsamen Kampfes der Händlerinnen und Händler sowie der Handelsverbände Südbaden und Baden-Württemberg. Ursprünglich war eine Bagatellgrenze von 175 Euro im Gespräch, die verheerende Folgen für den Handel im Südbaden gehabt hätte.

Trotz mehrfacher Aufforderung eine Übergangsfrist oder zumindest rechtssichere Aussagen zu bekommen, hat das Bundesfinanzministerium bisher keine Reaktion gezeigt. Details zur aktuellen Situation und möglichen Problemstellungen haben wir Ihnen in der "Detailinformation - Bagatellgrenze" zusammengestellt (Download rechte Seite).   

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Geiselhart vom Handelsverband Südbaden gerne zur Verfügung. [07531/22934 / geiselhart@hv-suedbaden.de]

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