16.12.2019

Gastkommentar: Zwischenfazit nach einem Jahr Verpackungsgesetz

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Zeit für ein Zwischenfazit von unserem Partner Interseroh (Umweltdienstleister für intelligente Kreislaufwirtschaft).

Ein Gastkommentar von Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH

„Aus unserer Sicht ist das Verpackungsgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nach letzten Angaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind bislang rund 173.000 Registrierungen im Verpackungsregister LUCID eingegangen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr fast die dreifache Anzahl an Unternehmen, die einen Vertrag mit einem (dualen) System nachweisen können. Zudem hat die ZSVR für Kontrollmechanismen gesorgt, die zuvor fehlten und die einem immensen Trittbrettfahrer-Verhalten einzelner schwarzer Schafe nun Einhalt gebieten.

Die erhöhten Recyclingquoten im Gesetz sind sicher ambitioniert – sie sind jedoch ebenso unerlässlich, um das Thema Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit in Bezug auf Stoffkreisläufe voranzutreiben. Beides – Kontrolle und Recyclingquoten – kommt letztendlich der Umwelt zugute: Und was könnte mehr in unser aller Interesse liegen?

Eine weitere Erfahrung nach einem Jahr Verpackungsgesetz: Je einfacher wir es unseren Kunden, den lizenzierungspflichtigen Unternehmern, machen, nachhaltig zu handeln, desto höher fällt auch die Bereitschaft hierzu aus. Unser Onlineshop www.lizenzero.de  als digitale Rundum-Lösung für die Lizenzierung erhält hohen Zuspruch und zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind, innovative Lösungen als Treiber für mehr Nachhaltigkeit einzusetzen.

Dennoch bleibt im kommenden Jahr viel zu tun. Denn die ganze Branche hat derzeit ein Absatzproblem. Wir produzieren hochwertige Recyclingrohstoffe, die Industrie setzt aber noch zu wenig Rezyklat in der Produktion ein. Zudem fehlt der öffentlichen Hand offenbar gänzlich die Motivation, eine Vorreiterrolle einzunehmen und im Rahmen ihres Einkaufsverhaltens rezyklathaltige Produkte zwingend mit einzuplanen. Hier muss die Politik handeln und entsprechende Vorgaben schaffen. Bisher gibt es nur einen definierten Standard für die Nutzung in Lebensmittelverpackungen. Aber all das Material, das wir aus der Gelben Tonne und dem Gelben Sack gewinnen, darf nach diesem Standard nicht zur Produktion von Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Wir brauchen daher neben dem für Lebensmittel tauglichen Standard noch einen Qualitätsstandard für Kosmetika und Körperpflegemittel und einen dritten für Reinigungsmittel. Nur so können wir alle auf lange Sicht zu einer starken und umfassenden Kreislaufwirtschaft beitragen.“

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